Amt 51 - Kindertagesstätten & Schulen

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Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges

Allgemeine Hinweise

Dieser Antrag wird ausschließlich für die derzeit besuchte Schule und aktuelle Adresse genehmigt, falls die gesetzl. Voraussetzungen erfüllt sind. Zieht ein/e Schüler/in während des Schuljahres um oder wechselt die Schule, muss dies umgehend an den Sachaufwandsträger gemeldet werden. Erfolgt die Meldung nicht oder verspätet, sind wir gezwungen, Ihnen die daraus entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Gastschüler nach Art. 43 Abs. 1 BayEUG (Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges.

Weitere wichtige Hinweise finden Sie >hier<

Datenschutzerklärung

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Freising übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Freising weitergeleitet.

 

>>>Datenschutzerklärung Stadt Freising

 

Hinweis: der betroffene Kontakt (Fachamt / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Schüler:in
Angaben zur 1. Erziehungsberechtigten Person
Angaben zur Schule/ zum Schulweg

Anschrift vor dem Umzug

Wichtiger Hinweis: Die Entfernung des Schulweges wird nach Antragsstellung von der Stadt Freising geprüft. Sollte der Schulweg geringer als 3km sein, kann der Antrag nicht genehmigt werden.

Wichtiger Hinweis: Die Entfernung des Schulweges wird nach Antragsstellung von der Stadt Freising geprüft. Sollte der Schulweg geringer als 2km sein, kann der Antrag nicht genehmigt werden.

Im Falle eines Bescheids: Wie wollen Sie diesen zugestellt bekommen?

Hinweis: Haben Sie den Versand per E-Mail gewählt, wird nach Bearbeitung Ihres Antrags ggf. ein Bescheid an Ihre E-Mail Adresse versendet. Wünschen Sie die Zustellung per Post erhalten Sie den Bescheid mit der Post.