Angesichts der nach wie vor extrem angespannten Lage bei den Sozialwohnungen wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass für Wohnungssuchende mit Einkommensstufe 1 die Wartezeit derzeit im Regelfall durchschnittlich ca. 7 Jahre beträgt. Ausnahmen gelten z. B. für Anträge auf Wohnungstausch.
Für Wohnungssuchende der höheren Einkommensstufen 2 oder 3 kann keine generelle Aussage über die Wartezeit getroffen werden. Es kann allerdings auch bei den höheren Einkommensstufen Jahre dauern.
Außerdem kann ein Antrag immer nur für ein Jahr genehmigt werden, d. h. es muss jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden und es sind im Regelfall jedes Mal Gebühren fällig (nicht z. B. bei Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung u.ä.).
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass es noch die Möglichkeit gibt, einen sogenannten Allgemeinen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, der zwar grundsätzlich in ganz Bayern gilt, aber nicht in Gebieten mit erhöhter Wohnungs-nachfrage wie z. B. dem Großraum München. Eine Vormerkung für Freising ist mit dem Allgemeinen Wohnberechtigungsschein allein jedoch nicht verbunden.