Amt 33 – Bürgerhilfestelle, Wohnungswesen

buergerhilfe@freising.de

Datenschutzerklärung

im Zusammenhang mit dem Antrag auf:

- Vormerkung für eine geförderte Wohnung (= Sozialwohnung),
- Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins für eine Sozialwohnung
- Benennung für eine bestimmte Sozialwohnung
(kurz: Wohnungsantrag) bei der Stadt Freising
 

Wichtige Hinweise

Ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Das betrifft auch Sie wenn Sie bei der Stadt Freising einen Wohnungsantrag stellen.

 

Daher werden Sie auf Folgendes hingewiesen:

 

Soweit es für die Durchführung des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes und des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d.h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt). 

 

Verantwortlich für die Datenerhebung:
Stadt Freising, Obere Hauptstr. 2, 85354 Freising
stadtverwaltung@freising.de Tel. 08161/54-0

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Stadt Freising:
Obere Hauptstr. 2, 85354 Freising
datenschutz@freising.de Tel. 08161/54-40800

1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Die Daten von Ihnen und Ihrer im Wohnungsantrag genannten Haushaltsangehörigen werden erhoben um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Festlegung der Wohnberechtigung vorliegen. Insbesondere wird von allen Haushaltsmitgliedern geprüft:


•    die Antragsberechtigung, z. B. ob bei Nicht- EU- Ausländern eine ausreichende Aufenthalts-erlaubnis vorliegt
•    die Einkommensverhältnisse, d. h. ob und wenn ja für welche geförderten Wohnungen sich eine Berechtigung ergibt, z. B. welche Einkommensstufe sich für sog. EOF-Wohnungen errechnet
•    die Frage, ob der Wohnungsantrag auch bei Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze offensichtlich nicht gerechtfertigt ist, weil z. B. Wohneigentum vorhanden ist
•    die soziale Dringlichkeit, die an Hand der Punktetabelle bestimmt wird


Die Daten werden außerdem erhoben zur Sicherung der Zweckbestimmung von Wohnraum (sog. Wohnraumüberwachung). Dabei wird geprüft, ob die jeweilige Sozialwohnung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben belegt ist.


Die Daten werden außerdem erhoben, um Statistiken zu erstellen, mit Hilfe derer der zukünftige Wohnraumbedarf ermittelt werden kann.

Die Daten von Ihnen und Ihrer im Wohnungsantrag genannten Haushaltsangehörigen werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) und e) DSGVO, Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz sowie Art. 6 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes in Verbindung mit Art. 21 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes erhoben.

2. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Die personenbezogenen Daten von Ihnen und Ihrer im Wohnungsantrag genannten Haushalts-angehörigen werden weitergegeben an:


•    andere Ämter innerhalb der Stadt Freising, insbesondere Amt 34 / Soziales Wohnen und Obdach-losenhilfe zur Feststellung der sozialen Dringlichkeit, zur Aufnahme in die Vormerkliste (= Warte-liste) sowie für eine evtl. Benennung für eine Wohnung (= Wohnungsvergabe)
•    evtl. an Vermieter von Sozialwohnungen, denen Sie von der Stadt Freising (Amt 34) als zukünftiger Mieter vorgeschlagen werden im Rahmen eines Belegungsverfahrens nach Art. 5 BayWoBindG, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 BayWoFG. (nur Name, Anzahl der Haushaltsangehörigen, Telefonnummer und Mail-Adresse),
•    ggf. Heiliggeistspital-Stiftung Freising zur Aufnahme in die Vormerkliste (= Warteliste) für die Sozialwohnungen für Senioren sowie für eine evtl. Benennung für eine Wohnung (= Wohnungs-vergabe)
•    ggf. Lebenshilfe Freising e. V.: Zusendung von Wohnberechtigungsscheinen für Bewohner des Integrationszentrums in der Gartenstraße
•    ggf. Landratsamt Freising insbesondere Ausländeramt zur Prüfung der Aufenthaltserlaubnis, Jobcenter für Nachfragen oder Anforderung von Bescheiden über Arbeitslosengeld II
Sozialverwaltung für Nachfragen wegen Wohngeld, Grundsicherung usw.
Jugendamt für Nachfragen wegen Unterhaltsvorschuss usw.
•    ggf. Finanzbehörden für Nachfragen zu den Einkommensverhältnissen: In diesem Fall werden Sie vorher extra um Einwilligung gebeten.
•    ggf. Arbeitgeber für Nachfragen zu den Einkommensverhältnissen: In diesem Fall werden Sie vorher extra um Einwilligung gebeten.
•    ggf. Vermieter um unklare Wohnverhältnisse zu klären. Sollte es sich um einen privaten Vermieter handeln, werden Sie vorher extra um Einwilligung gebeten

3. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Falls es nicht zum Bezug einer Sozialwohnung kommt, werden die Akten 10 Jahre nach Ende des Jahres in dem die Vormerkbescheinigung / der Wohnberechtigungsschein ausgestellt wurde vernichtet. 
Falls es zum Bezug einer Sozialwohnung kommt werden die Akten mindestens so lange aufbewahrt wie Sie und Ihre im Wohnungsantrag genannten Haushaltsangehörigen in der Wohnung wohnen. Sollten Sie und Ihre Haushaltsangehörigen aus der Sozialwohnung wieder ausziehen werden die Akten im Rahmen der turnusmäßig durchgeführten Wohnraumüberwachungsaktionen aussortiert und vernichtet.

4. Betroffenenrechte:

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Recht zu:


Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Auf Wunsch wird Ihnen eine Kopie des Wohnungsantrags zur Verfügung gestellt.
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).


Wenn sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gege-benenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren ober genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz:


Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)
Wagmüllerstr. 18, 80538 München

Tel.: 089/212672-0

E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de 

5. Widerrufsrecht bei Einwilligung:

Wenn Sie in die Verarbeitung der Daten durch die Stadt Freising durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Recht-mäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Ihr Wohnungsantrag kann dann allerdings nicht mehr weiterbearbeitet werden.