Amt 51 - Kindertagesstätten & Schulen
kita-schulen@freising.de
Grundschule Vötting in Freising, mit Schulhaus Pulling
verwaltung.gs-voetting@schulen-freising.de
Grundschule St. Korbinian
verwaltung.stkorbinian@schulen-freising.de
Grundschule SteinPark
verwaltung.gs-steinpark@schulen-freising.de
Grundschule St.Lantbert
gs-st.lantbert@schulen-freising.de
Grundschule Paul-Gerhardt
sekretariat.pg-schule@schulen-freising.de
Fragebogen zur Schuleinschreibung
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Formular nicht um die endgültige Schulanmeldung handelt.
Die nachfolgend abgefragten Informationen werden jedoch für den Schuleinschreibetag benötigt.
Datum der Schuleinschreibung ist dieses Jahr der 12. März 2024.
Wichtiger Hinweis: Bitte melden Sie Ihr Kind ausschließlich bei der zuständigen Sprengelschule an. Anträge für abweichende Schulen können leider nicht bearbeitet werden. Nur in Ausnahmefällen kann ein zusätzlicher Antrag für eine abweichende Schule gestellt werden.
Den Schulsprengel zur Übersicht können Sie >hier< abrufen.
Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Freising übermittelt.
Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.
>>>Datenschutzerklärung Stadt Freising
Hinweis: der betroffene Kontakt (Fachamt / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert.
Internes Feld für den import in die ASV
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Hier liegt die Entscheidung jedoch bei den Eltern.
Achtung: Die Erziehungsberechtigten haben trotzdem die Pflicht, die Kinder an der zuständigen Sprengelschule anzumelden.
Für die Kinder, die vom 1. Juli bis 30. September geboren sind, gilt:
Nach der Schulanmeldung berät die Schule die Eltern anhand der Erkenntnisse aus der Anmeldung und einem Gespräch und spricht anschließend eine Empfehlung aus.
Danach können die Eltern entscheiden, ob sie das Kind regulär einschulen lassen oder ob die Einschulung um ein Jahr verschoben wird. Entscheiden sich die Eltern gegen eine Einschulung, müssen sie dies der Schule bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mitteilen! Liegt nach dieser bayernweit gesetzlich geregelten Frist kein Antrag vor, ist das Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig!
Eine Zurückstellung in den Fällen des Art. 37 Abs. 2 oder 4 BayEUG ist weiterhin möglich.
Den Link für das Online Formular für die Nutzung des Einschulungskorridors erhalten Sie nach Absenden der Anmeldung per E-Mail.
Bitte reichen Sie das Formular erst nach Beratung der Schule oder dem Kindergarten ein!
Das Formular zur Nutzung des Einschulungskorridors erhalten Sie vor Ort am Tag der Schuleinschreibung.
Bitte beachten Sie: Evangelischen und Katholischen Religionsunterricht können ungetaufte Kinder oder Kinder mit anderer Religionszugehörigkeit, nur auf Antrag besuchen. Bitte stellen Sie diesen im Sekretariat am Tag der Schuleinschreibung.
Wenn der Schüler beispielsweise der Religion römisch-katholisch angehört und Sie ebenfalls den römisch-katholischen Unterricht wünschen, wählen Sie bitte "Ja".
Wenn Sie keine weitere erziehungsberechtigte Person angeben, benötigen wir am Tag der Schuleinschreibung ggf. einen Sorgerechtsbeschluss oder Nachweis.
Kontaktdaten von Verwandten oder anderen Personen Ihres Vertrauens, die während der Unterrichtszeit angesprochen werden dürfen, sofern Sie selbst nicht erreichbar sind.
Möchten Sie weitere Ansprechpersonen angeben? Klicken Sie hierfür einfach das grüne Plus (+) Symbol.
Mit einem dieser Kinder möchte mein Kind gerne in die Klasse gehen:
Bitte beachten Sie, dass dies eine unverbindliche Anfrage bleibt.
Für die Anmeldung Ihres Kindes werden folgende Dokumente benötigt. Bitte bringen Sie alle Unterlagen zum Tag der Einschreibung vor Ort mit:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis Masernschutz
- Mitteilungsbogen Gesundheitsamt
- Da Sie nur eine Erziehungsberechtigte Person angegeben haben, benötigen wir den Sorgerechtsbeschluss (falls vorhanden)
- Blatt "Informationen für die Grundschule" (falls vorhanden, wird mit der KiTa ausgefüllt)
- Taufbescheinigung (römisch-katolisch)
- Taufbescheinigung (evangelisch)
- Kopie des Passes bei nicht deutscher Staatsangehörigkeit
Die Erhebung und die Verarbeitung der vorstehenden Daten sind nach Art. 85 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) zulässig.
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