Amt 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises

Allgemeine Hinweise

Die Vergaberichtlinien räumen Bewohnern dann einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises ein, wenn sie mit Hauptwohnung in der Stadt Freising und in einer der folgend genannten Bewohnerparkzonen gemeldet sind und wenn sie ein Kraftfahrzeug dauernd von dieser Wohnung aus nutzen:

  • Alpenstraße im VZ 286 (eingeschränktes Halteverbot)
  • Biberstraße 7 bis 20 VZ 325 (verkehrsberuhigter Bereich)
  • Domberg 27 und Nr. 32 im Z 314 (Kurzparkzone) mit ZZ 1040-32 (Parkscheibe 2 Stunden) mit ZZ 1042-31 (werktags 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
  • Ganzenmüllerstr. 16 bis 35a im Z 290 (eingeschränktes Halteverbot für eine Zone)
  • Ganzenmüllerstr. 5 bis 23 im Z 286 (eingeschränktes Halteverbot) mit ZZ (Bewohner mit Parkausweis frei)
  • Heckenstallerstraße 1 bis 17a VZ 290 (eingeschränktes Halteverbot für eine Zone)
  • Hummelgasse ggü 10 bis 14 im Z 286 (eingeschränktes Halteverbot)
  • Jochamstraße / Deutingerstraße im Z 290 (eingeschränktes Halteverbot für eine Zone)
  • Korbinianstraße, Lintnerstraße, südwestlich der Weihenstephaner Straße im Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) mit ZZ 1040-30 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr
  • Gartenstr., Fabrikstr., Martin-Luther-Str., Bahnhofstr. zwischen Gartenstr. und ST 2350, Ottostr. zwischen Bahnhofstr. und ST 2350

Ein eigener oder angemieteter Stellplatz darf nicht zur Verfügung stehen. Der Ausweis begründet keinen Rechtsanspruch, tatsächlich in der Umgebung der Wohnung einen Parkplatz vorzufinden und diesen in Anspruch nehmen zu können. Derjenige, der weiterhin an der Nutzung eines Bewohnerparkausweises interessiert ist, sollte ca. 1 Monat vor Ablauf der Geltungsdauer des Parkausweises einen Neuantrag stellen.

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