Amt 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises

Allgemeine Hinweise

Die Vergaberichtlinien gewähren Bewohnerinnen und Bewohnern einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises, wenn sie

  • mit Hauptwohnung in der Stadt Freising gemeldet sind,

  • in einer der nachfolgend genannten Bewohnerparkzonen wohnen und

  • ein Kraftfahrzeug dauerhaft von dieser Wohnung aus nutzen.

Bewohnerparkzonen

Zone A:

  • Ganzenmüllerstraße 1–29 (Haltverbotszone)

  • Heckenstallerstraße 1–17a (Haltverbotszone)

  • Alpenstraße (Haltverbotszone)

Zone B:

  • Jochamstraße / Deutingerstraße (Haltverbotszone)

Zone C:

  • Biberstraße 7–22 (verkehrsberuhigter Bereich)

Zone D:

  • Hummelgasse gegenüber 10–14 (verkehrsberuhigter Bereich, eingeschränktes Haltverbot)

Zone E:

  • Gartenstraße (zwischen Johannisstraße und Bahnhofstraße)

  • Fabrikstraße

  • Martin-Luther-Straße

  • Bahnhofstraße (zwischen Gartenstraße und Ottostraße)

  • Ottostraße (zwischen Bahnhofstraße und Staatsstraße St 2350)

Zone F:

  • Domberg Hausnummer 3 und 32 (Kurzzeitparkzone)

Zone G:

  • Korbinianstraße (Haltverbotszone)

  • Lintnerstraße (Haltverbotszone)

  • Weihenstephaner Straße 18–24 (Haltverbotszone)

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in einer ausgewiesenen Bewohnerparkzone.

  • Ist man selbst Fahrzeughalter/in: Zulassung des Fahrzeugs auf die aktuelle Wohnsitzadresse.

  • Bei Kleinkrafträdern: Vorlage des aktuellen Versicherungsscheins.

  • Kein eigenes Fahrzeug? Bei dauerhafter und uneingeschränkter Nutzung eines Drittfahrzeugs: Nutzungserklärung des/der Fahrzeughalter/in mit Begründung.

    • Dienstfahrzeug: Bestätigung des/der Fahrzeughalter/in über die dauerhafte Überlassung auch zum privaten Gebrauch.

  • Steht eine Garage/ein Stellplatz zur Verfügung, kann kein Bewohnerparkausweis erteilt werden.

  • Der Ausweis begründet keinen Rechtsanspruch, einen Parkplatz in Wohnungsnähe tatsächlich vorzufinden.

Antragstellung

Der Antrag kann

  • persönlich im Straßenverkehrsamt der Stadt Freising, Amtsgerichtsgasse 6, 85453 Freising,

  • online (Bewohner-Parkausweis) oder

  • per E-Mail an strassenverkehrsamt@freising.de
    gestellt werden.

Benötigte Unterlagen

Neuerteilung/Verlängerung

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

  • Kopie des Mietvertrags (Hauptwohnsitz)

  • Falls nicht Fahrzeughalter/in: Nutzungserklärung des/der Fahrzeughalter/in

  • Personalausweis

  • Fahrzeugschein

  • Fahrerlaubnis

  • Bestätigung des/der Vermieter/in, dass keine Parkmöglichkeit angemietet werden kann

  • Bestätigung der Meldebehörde

  • Hinweis: Bitte Verlängerung rechtzeitig (ca. 4 Wochen vor Ablauf) beantragen. Ein Verlängerungsantrag ist nur möglich, solange der vorhandene Parkausweis noch gültig ist.

Fahrzeugwechsel (Parkausweis noch gültig)

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

  • Rückgabe des noch gültigen Parkausweises

Umzug in eine andere Parkzone (Parkausweis noch gültig)

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

  • Rückgabe des noch gültigen Parkausweises

  • Falls nicht Fahrzeughalter/in: Nutzungserklärung des/der Fahrzeughalter/in

Gebühren

  • 85,00 € für drei Jahre (Zonen A, B, C)

  • 55,00 € für zwei Jahre (Zonen D, E, F, G)

  • 10,20 € bei Änderungen, z. B. Fahrzeugwechsel oder Ersatzausstellung wegen Verlust

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Bitte beide Seiten des Personalausweises anfügen!

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Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Im Falle eines positiven Bescheides erhalten Sie den Parkausweis per Post.

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