Amt 33 – Bürgerhilfestelle, Wohnungswesen

buergerhilfe@freising.de

Antrag auf Vormerkung für eine (geförderte) Wohnung
(Sozialwohnung)

Hinweise zur Nutzung des Formulars

Durch die Verwendung des "Zwischenspeichern"-Buttons in der Fußzeile jeder Seite besteht die Möglichkeit, den aktuellen Bearbeitungsstand  Ihres Formulars zu sichern, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzurufen und weiter zu bearbeiten. Diese Funktion ermöglicht es Ihnen, den Fortschritt zu speichern, ohne das Formular abzusenden, insbesondere wenn noch Unterlagen fehlen.

 

Diese Datei ist nicht zum Öffnen bestimmt, sondern muss an die folgende Stelle wieder hochgeladen werden. Sobald Sie diese Datei auswählen, lädt das Formular mit allen von Ihnen ausgefüllten Daten neu und kann weiter bearbeitet werden.

Benötigte Unterlagen (falls zutreffend)

Für den Antrag werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt (falls jeweils zutreffend):

Alle Unterlagen müssen als gut lesbare PDF Datei hochgeladen werden!

  • Einkommensnachweise, z.B. die letzten 12 Lohnabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigung, Einkommensteuerbescheid, Arbeitsvertrag, Betriebswirtschaftliche Auswertung (bei Selbstständigen), letzte Rentenmitteilungen, Bescheid über Arbeitslosengeld, Bescheid über Bürgergeld oder Grundsicherung, Bescheid über Wohngeld, Bescheid über Elterngeld und Familiengeld, Nachweise für Kindergeld (Kontoauszug), Unterhaltszahlungen, Mutterpass
  • Nachweise für soziale Dringlichkeit: z.B. Schwerbehindertenausweis, ärztliches Attest, Mietvertrag, letztes Mieterhöhungsschreiben, Kündigungsschreiben für die Wohnung
  • Einkommenserklärung und Nachweise dazu (Lohnabrechnungen, Bescheide etc.)

Ohne die erforderlichen Nachweise kann Ihr Antrag nicht abgesendet werden.

Allgemeine Hinweise

Die Stadt Freising ist für die Vergabe von Sozialwohnungen im Stadtgebiet Freising zuständig. Für alle anderen Gemeinden im Landkreis Freising ist in erster Linie das Landratsamt Freising für die Vergabe von Sozialwohnungen zuständig. Der Wohnungsantrag der Stadt Freising wird bei der Bürgerhilfestelle gestellt. Die Bürgerhilfestelle bearbeitet den Antrag und stellt gegebenenfalls einen Wohnberechtigungsschein aus. Anschließend werden sämtliche Unterlagen an das Amt für Soziales Wohnen weitergeleitet. 


Da die Lage auf dem Sozialwohnungsmarkt nach wie vor sehr angespannt ist, kann es zu einer Wartezeit von mehreren Jahren kommen. Da ein Wohnberechtigungsschein immer nur für ein Jahr bewilligt werden kann, müssen Sie gegebenenfalls jedes Jahr einen neuen Antrag stellen. 
Sollten Sie für eine Wohnung vorgeschlagen werden können, werden Sie vom Amt für Soziales Wohnen unaufgefordert kontaktiert. Von konkreten Nachfragen dazu bitten wir daher abzusehen.


Wichtig:

Es gibt keinen Anspruch auf eine Sozialwohnung. Wenn Sie nicht im Stadtgebiet Freising wohnen ist es in den meisten Fällen wenig sinnvoll einen Wohnungsantrag zu stellen. Sie haben dann kaum eine Chance auf Vermittlung einer Sozialwohnung durch die Stadt Freising.

Datenschutzerklärung

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Freising übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Freising weitergeleitet.

 

>>>Datenschutzerklärung

 

Hinweis: der betroffene Kontakt (Fachamt / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Angaben zur Person des Antragstellers

Es handelt sich um einen:

Derzeitige Anschrift

(für den Erhalt von Briefen)

Meldeadresse oder aktueller Aufenthaltsort

Der Antragsteller gehört dem folgenden Personenkreis an:

Einkommensnachweis
Betreuende/ bevollmächtigte Person
Vermieter
(Familien-)Angehörige, die in die Wohnung mit einziehen sollen

Durch klicken des Plus (+) Symbols, können Sie weitere Personen hinzufügen

Bitte unbedingt Nachweise beifügen!

(z.B. Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate, Einkommensteuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung, Arbeitsvertrag, letzte Rentenanpassung(en), Arbeitslosengeldbescheid, Bescheid über Bürgergeld oder Grundsicherung, Wohngeldbescheid, Bescheide über Elterngeld und Familiengeld, Beleg(e) über Kindergeld und Unterhaltszahlungen, Beleg(e) über Mieteinnahmen u. Zins-erträge u.ä.)

Um mehr Personen hinzuzufügen, drücken Sie bitte das grüne Plus Symbol

Angaben über die derzeitige Wohnung
Angaben über soziale Dringlichkeit

Bitte fügen Sie Nachweise bei:

Wenn Sie mehrere Datein hochladen möchten, drücken Sie das grüne Plus Symbol

Nachweis erforderlich, z.B. Scheidungsurteil, Schreiben des Rechtsanwalts, Mutterpass, getrenntlebend Meldung vom Finanzamt usw.

Wenn Sie mehrere Datein hochladen möchten, drücken Sie das grüne Plus Symbol

Sonstige Angaben zur Person des Antragstellers u. seiner (Familien)-Angehörigen

Durch klicken des Plus (+) Symbols, können Sie weitere Wohnsitze Hinzufügen

Durch klicken des grünen Plus Symbols, können Sie weitere Kinder hinzufügen

Angaben zur künftigen Wohnung

Ich benötige eine:

Wie wollen Sie die Antwort / die Entscheidung / den Bescheid zugestellt bekommen?

Hinweis: für den Versand per E-Mail ist die Angabe Ihrer E-Mail Adresse unter "Ihre persönlichen Daten" notwendig. Sie erhalten von uns in Kürze eine E-Mail, mit welcher Sie gebeten werden, diese E-Mail-Adresse zu bestätigen.

Ich versichere, dass sämtliche Angaben zu mir und meinen genannten Haushaltsangehörigen vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. 

Ich bin damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten von mir und meinen genannten Haushaltsangehörigen in einem manuellen oder/und automatisierten Verfahren verarbeitet werden, d.h. insbesondere erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt werden. (Weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung).

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