Amt 63 - Bauaufsicht

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Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis

nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG)

Allgemeine Hinweise

Die Große Kreisstadt Freising ist als Untere Denkmalschutzbehörde zuständig für die Prüfung aller denkmalschutzrechtlichen Anträge im Stadtgebiet Freising (einschließlich der eingemeindeten Ortsteile). Anträge auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis sind deshalb an die Stadt Freising zu richten.


Informieren Sie sich unter nachfolgendem Link über den Denkmalschutz allgemein, über Baudenkmäler und die Beratungsangebote der Bauverwaltung 
Freising:

https://www.freising.de/leben-wohnen/bauen/denkmalschutz

Datenschutzerklärung

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Freising übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Freising weitergeleitet.

 

>>>Datenschutzerklärung Stadt Freising

 

Hinweis: der betroffene Kontakt (Fachamt / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Informationen zum Antrag
Angaben zum Antragsteller
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Bezeichnung des Vorhabens
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Hinweis: für den Versand per E-Mail ist die Angabe Ihrer E-Mail Adresse notwendig. Sie erhalten von uns in Kürze eine E-Mail, mit welcher Sie gebeten werden, diese E-Mail-Adresse zu bestätigen.

Wie geht es weiter?

Die Stadt Freising ist stets bemüht, Anträge möglichst zeitnah zu bearbeiten. Die konkrete Bearbeitungsdauer hängt jedoch maßgeblich von Umfang und denkmalrechtlicher Bedeutung der beantragten Maßnahme ab. 

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