Amt 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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Anzeige einer Veranstaltung in den Naherholungsgebieten

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Antragsteller

Angabe einer natürlichen Person, mindestalter 18. Jahre, private Anschrift


Angaben zur Veranstaltung

Ein Zeltlager am Vöttinger Weiher ist genehmigungspflichtig. Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt 30€, diese muss auch bei Nichtbenutzung des Erholungsgebietes (z.B. witterungsbedingt) für den Verwaltungsaufwand bezahlt werden.

Aus Haftungsgründen ist bei unter 18-jährigen Personen die Unterschrift der Eltern erforderlich.


Hinweis:

Der Betrieb von Generatoren (z.B. zur Stromerzeugung), sowie das Bereitstellen von Nahrungsmitteln und Getränken mittels Kühlwagen, ist untersagt. Lärmbelästigungen (z.B. durch Tonübertragungsgeräte) haben zum Schutz der Badegäste und Anwohner zu unterbleiben.

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