Amt 61 -Stadtplanung, Umwelt & Klimaschutz

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Baumfällantrag

Allgemeine Hinweise

Die Freisinger Stadtgrünverordnung stellt alle Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 80 cm (gemessen in einem Meter über dem Erdboden) unter Schutz, um die innerörtliche Durchgrünung zu sichern und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie das Kleinklima zu verbessern. Die Verordnung gilt im gesamten Stadtgebiet im Bereich der bebauten Stadt- und Ortsteile. Der Geltungsbereich kann auf der Homepage der Stadt Freising eingesehen werden. 
Nach Eingang des Fällantrages wird geprüft, ob die Erlaubnis zum Beseitigen der Bäume erteilt werden kann.

Erläuterungen bei Bauanträgen

Bei Bauanträgen ist mit dem Fällantrag ein Freiflächengestaltungsplan mit folgenden Inhalten einzureichen:

  • lagegenauer Baumbestand mit Art, Stammumfang auf 1 m Höhe und Kronenprojektion (=äußerer Rand der Krone)
  • Eingriffe in den Baumbestand (z.B. Fällung, Rückschnitt, Eingriff in den Wurzelraum)
  • Vorgesehene Schutzmaßnahmen für zu erhaltende Bäume (z. B. Schutzzaun, Wurzelvorhang)
  • Bäume auf Nachbargrundstücken, wenn deren Abstand zur Grenze unter 5 m liegt
  • Ersatzpflanzungen mit Art und Pflanzqualität

Im „Merkblatt zum Baumschutz auf Baustellen“ der Stadt Freising sind die wichtigsten Vorgaben zusammengefasst. Es liegt bei der Stadt Freising aus oder ist unter www.freising.de abrufbar.

Datenschutzerklärung

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Freising übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Freising weitergeleitet.

 

>>>Datenschutzerklärung Stadt Freising

 

Hinweis: der betroffene Kontakt (Fachamt / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Angaben zum Antragsteller
Angaben zum Baum / zu den Bäumen

Bitte beachten Sie, dass Baumfällungen, die auf Grund eines geplanten Bauvorhabens notwendig werden, im Zusammenhang mit dem Bauantrag geprüft werden. Die zu fällenden Bäume sind in einem qualifizierten Freiflächengestaltungsplan darzustellen und mit dem Bauantrag einzureichen.


Wenn Sie mehr als einen Baum angeben möchten, klicken Sie bitte das grüne Plus (+) Symbol.



Optional können Sie hier Dokumente und/oder Fotos hochladen:

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Hinweis: für den Versand per E-Mail ist die Angabe Ihrer E-Mail Adresse notwendig. Sie erhalten von uns in Kürze eine E-Mail, mit welcher Sie gebeten werden, diese E-Mail-Adresse zu bestätigen.

Wie geht es weiter?

Nach Absenden Ihres Antrags erhält der Eigentümer eine E-Mail zur Bestätigung des Antrags. Erst nach Eingang dieser Bestätigung wird das Formular an die Stadt Freising übermittelt.

In der Regel kontaktiert Sie die Stadt Freising nach Eingang des Antrags, um einen Vor-Ort-Termin zur Begutachtung der Bäume zu vereinbaren.
Die Bearbeitungsdauer für den Fällantrag liegt bei ca. 3-4 Wochen.