a. Führungszeugnis
Aktuelles FZ, Belegart OB (Behördenführungszeugnis), zu beantragen bei der (Haupt-)Wohnsitzgemeinde. - Verwendungszweck: Gaststättenerlaubnis; ist direkt an die Stadt Freising, Ordnungsamt, Obere Hauptstr. 2, 85354 Freising schicken zu lassen.
b. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Aktuelle Auskunft aus dem GZR, Belegart 9, zu beantragen bei der (Haupt-)Wohnsitzgemeinde. - Verwendungszweck: Gaststättenerlaubnis ist direkt an die Stadt Freising, Ordnungsamt, Obere Hauptstr. 2, 85354 Freising schicken zu lassen
c. IHK-Unterrichtung für Gastwirte oder ein Ausbildungszeugnis das diese ersetzt
- Schulungstermine und Ausnahmeregelung erfragen Sie bitte direkt bei der Industrie- und Handelskammer (Adresse: Orleansstr. 10-12, 81669 München, Tel. 081/5116-251)
- Ausländische Mitbürger können die Unterrichtung auch in ihrer Landessprache besuchen, falls sie die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen. Ggf. findet diese an einer anderen IHK statt.
- Üben mehrere Personen gemeinsam das Gaststättengewerbe aus, so müssen grundsätzlich alle den Unterrichtungsnachweis erbringen. Bei juristischen Personen und nicht rechtsfähige Vereine mit mehreren Vertretungsberechtigten kann bei denjenigen darauf verzichtet werden, die nicht mit der Leitung des Betriebes in Bezug auf den Umgang mit Lebensmittel betraut sind. Zur Klärung der Verantwortlichkeit ist der Behörde ein entsprechender Gesellschafter- (Vorstands-)beschluss vorzulegen. Wird ein gewerblicher Stellvertreter nach § 9 GastG (mit Stellvertretervertrag eingesetzt, so kann beim Gastwirt auf den Nachweis verzichtet werden und der Stellvertreter hat ihn vorzulegen.
- Der Unterrichtungsnachweis ist eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis nach § 2 GastG
d. Baugenehmigung
(bei erstmaliger Inbetriebnahme der Räumlichkeiten als Gaststätte, bzw. bei räumlichen Veränderungen sowie bei Änderung der Nutzungsart)
e. Personalausweis o. Reisepass
(bei nicht EU-Bürgern mit entsprechender Bescheinigung für das Ausüben einer selbständigen Erwerbstätigkeit, Auskünfte erteilt die zuständige Ausländerbehörde)
f. Verfügungsnachweis
in Form des Pacht-, Miet- oder Kaufvertrages.
g. Grundrissplan
im Maßstab 1:100 (der Plan muss die gesamte genutzte Betriebsfläche enthalten, auch z.B. Keller, Nebengebäude, Außengastronomie usw. da der Plan Bestandteil der Konzession wird.)
h. Gesellschaftsvertrag (GbR) oder Registerauszug
(wenn die Erlaubnis durch eine juristische Person oder einer Personengesellschaft beantragt wird.)
- Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind für jede vertretungsberechtigte Person vorzulegen.
- Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. OHG, KG und GbR) ist von jedem geschäftsführungsbefugten Gesellschafter eine eigene Erlaubnis für seine Person zu beantragen. Jeder dieser Personen hat die vollständigen Unterlagen vorzulegen.
i. Gewerbeanmeldung
im Bürgerbüro am Marienplatz
j. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
beim zuständigen Finanzamt
k. Negativbescheinigung Schuldnerverzeichnis
Registrierung im Vollstreckungsportal, zuständiges Gericht für Bayern ist das Amtsgericht Hof Tel. 09281 779597-0
l. Negativbescheinigung Insolvenzgericht
Beim Insolvenzgericht zu beantragen, das für den Wohnsitz zuständig ist
m. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Wohn- und Betriebssitzbehörde
einzuholen bei der Stadtkasse des Wohnsitzes und ggf. in Orten anderer Gewerbesitze