Amt 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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Antrag auf Erteilung einer Gestattung

nach § 12 Gaststättengesetz (GastG)

Allgemeine Hinweise

Für Veranstaltungen von kurzer Dauer – für zeitlich begrenzte Ereignisse – kann gemäß § 12 GastG nur aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend – auf Widerruf – in einem förmlichen Verfahren gestattet werden.

Einen besonderen Anlass stellen beispielsweise Vereinsjubiläen, kulturelle Veranstaltungen oder Ähnliches dar. 
Auf die Erteilung einer Gestattung gem. § 12 GastG besteht kein Rechtsanspruch!

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Antragsteller
Verantwortliche Person
Inhalt der Gestattung
Räumliche Verhältnisse und Aufbauten für die Gastronomie

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Weitere Angaben

Beantragt wird eine Gestattung gem. § 12 GastG für die Abgabe folgender

Antrag abschließen

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