Die Daten von Ihnen und Ihrer im Wohnungsantrag genannten Haushaltsangehörigen werden erhoben um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Festlegung der Wohnberechtigung vorliegen. Insbesondere wird von allen Haushaltsmitgliedern geprüft:
• die Antragsberechtigung, z. B. ob bei Nicht- EU- Ausländern eine ausreichende Aufenthalts-erlaubnis vorliegt
• die Einkommensverhältnisse, d. h. ob und wenn ja für welche geförderten Wohnungen sich eine Berechtigung ergibt, z. B. welche Einkommensstufe sich für sog. EOF-Wohnungen errechnet
• die Frage, ob der Wohnungsantrag auch bei Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze offensichtlich nicht gerechtfertigt ist, weil z. B. Wohneigentum vorhanden ist
• die soziale Dringlichkeit, die an Hand der Punktetabelle bestimmt wird
Die Daten werden außerdem erhoben zur Sicherung der Zweckbestimmung von Wohnraum (sog. Wohnraumüberwachung). Dabei wird geprüft, ob die jeweilige Sozialwohnung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben belegt ist.
Die Daten werden außerdem erhoben, um Statistiken zu erstellen, mit Hilfe derer der zukünftige Wohnraumbedarf ermittelt werden kann.
Die Daten von Ihnen und Ihrer im Wohnungsantrag genannten Haushaltsangehörigen werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) und e) DSGVO, Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz sowie Art. 6 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes in Verbindung mit Art. 21 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes erhoben.