Amt 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

ordnungsamt@freising.de

 

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichem Verkehrsgrund

Freischankfläche (Gastronomie)

Allgemeine Hinweise

Eine Sondernutzung ist nur dann möglich, wenn andere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Fahrzeuge) nicht behindert werden. 

 

1. Es muss in der Regel eine Restgehwegbreite von 2 m vorhanden sein.

 

2. Freischankfläche

  • ab einer Größe von 40 m2 benötigt eine Freischankfläche auch baurechtlich eine Genehmigung.
  • Freischankflächen müssen von Randsteinen bei Ladebuchten mindestens 0,70 m, bei Fahrbahnen mindestens 0,50 m entfernt sein.

 

3. Schirme

  • auf Freischankflächen dürfen nicht in den Straßenverkehrsraum hineinragen und müssen eine Mindesthöhe von 2,20 m an der niedrigsten Seite des Schirmes haben.
  • Die Farbe der Schirme muss neutral sein. Werbeaufdrucke dürfen nur in dezenter Form angebracht werden.
  • Die Befestigung der Schirme dürfen keine Stolperfallen für Passanten oder Gäste sein und sind statisch so bemessen, dass ein Umstürzen der Schirme nicht möglich ist. Gegebenenfalls ist mit Genehmigung des Straßenbaulastträgers ein Fundament im Boden herzustellen.

 

Hinweis:

Die Sondernutzung ist erst n a c h Erhalt der schriftlichen Genehmigung zulässig.

Nebenbestimmungen
Datenschutzerklärung

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Freising übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Freising weitergeleitet.

 

>>>Datenschutzerklärung Stadt Freising

 

Hinweis: der betroffene Kontakt (Fachamt / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Login with BayernID:

The BayernID is your single uniform access to all online administrative procedures.

More information here

  • pre-filling of the form with the relevant personal information from the data stored in the citizen account
  • when authenticating with eID (AusweisApp), no need to print out or sign

don't have a BayernID yet? Registration here

Login without BayernID

  • Form must be signed
  • manual entry of your contact details
  • further communication by phone or mail
Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Ort der Freischankfläche
Vorhaben:
  • Freischankflächen ab 40 m² benötigen in der Regel eine Baugenehmigung 
  • Freischankflächen werden in der Regel nur bis zur Größe bzw. Anzahl der Sitzplätze des zugehörigen Gastraums zugelassen (Wechselnutzung)
Sonstiges

Lageplan Maßstab 1:100 mit folgender Darstellung

- Freischankfläche und Grundriss von Betrieb /Gaststätte

- Angabe der Gastplätze und der Fläche innen und außen - Mobiliar, sonstige Einrichtungen (Schirme, Pflanzgefäße, etc.)

- Fahrbahn, Gehwegbreiten und Begrenzungen - Laternen, Schaltschränke oder sonstige Hindernisse - Vorhandene Bäume mit Art der Bodenbefestigung im Wurzelbereich 

 

Der Plan ist von einer qualifizierten Fachkraft zu fertigen und wird Bestandteil der Sondernutzungserlaubnis

Wie geht es weiter?

Nach Eingang Ihres Antrags ist eine Abfrage verschiedener Fachämter erforderlich. Die Bearbeitungszeit kann deshalb bis zu 2 Wochen andauern.