Amt 51 - Kindertagesstätten & Schulen
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Antrag auf Genehmigung zum gastweisen Schulbesuch
Welche Schule Ihr Kind besuchen kann, hängt von der Straße ab, in der Sie amtlich gemeldet sind. Jede Straße ist einem sogenannten Schulsprengel zugeordnet.
Wenn es einen wichtigen Grund gibt, kann in Ausnahmefällen von dieser Sprengelpflicht abgewichen werden. Insbesondere gilt dies, wenn Sie im Laufe des Schuljahres umziehen und Ihrem Kind einen Schulwechsel ersparen möchten.
Den Schulsprengel zur Übersicht können Sie >hier< abrufen.
Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Freising übermittelt.
Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Freising weitergeleitet.
>>>Datenschutzerklärung Stadt Freising
Hinweis: der betroffene Kontakt (Fachamt / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert.
Bitte fügen Sie diesem Antrag Bestätigungen bei, die Ihre Angaben belegen. Dies sind z.B. Bestätigungen des Arbeitgebers, der Betreuungsperson o.ä.
Bei mehr als einer Datei, klicken Sie bitte das grüne Plus (+) Symbol.
Hinweis: Haben Sie den Versand per E-Mail gewählt, wird nach Bearbeitung Ihres Antrags der Bescheid an Ihre E-Mail Adresse versendet. Wünschen Sie die Zustellung per Post erhalten Sie den Bescheid mit der Post.
(Mit dem Zeiger der Maus oder dem Finger)