Amt 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für ortsansässige Gewerbebetriebe vor dem Ladengeschäft

Allgemeine Hinweise

Eine Sondernutzung ist nur dann möglich, wenn andere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Fahrzeuge) nicht behindert werden.

 

1. Es muss eine ausreichende Restgehwegbreite (Entscheidung der Stadt Freising) vorhanden sein.

 

2. Kundenstopper sind unmittelbar an der Hauswand vor dem Gewerbebetrieb aufzustellen (Ausnahmen nur mit schriftlicher Erlaubnis).

Maximal ist ein Kundenstopper möglich. 

 

3. Warenauslagen - nur hochwertige Produkte (kein Toilettenpapier oder Wühltische u.Ä.) - Aufstellung darf nur entlang der Hauswand vor dem Gewerbebetrieb erfolgen und max. 1 m in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen (Ausnahmen nur mit schriftlicher Erlaubnis).

 

4. Pflanzgefäße - Gefäß und Bepflanzung müssen optisch zum Umgebungsbild passen sowie sturm- und standsicher sein.

 

5. Die taktile Kante für Blinde entlang der Entwässerungsrinne muss beidseitig mit einem Abstand von mindestens 80 cm freigehalten werden. 

 

Hinweis: Die Sondernutzung ist erst n a c h Erhalt der schriftlichen Genehmigung zulässig

Nebenbestimmungen
Datenschutzerklärung

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Freising übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Freising weitergeleitet.

 

>>>Datenschutzerklärung Stadt Freising

 

Hinweis: der betroffene Kontakt (Fachamt / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

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Ich/Wir beantantrage(n) die Aufstellung von/eines:

je 60,00€ pro angefangenen m² beanspruchter Straßenfläche/Jahr

Ort der Nutzung
Sonstiges
Wie geht es weiter?

Nach Eingang Ihres Antrags ist eine Abfrage verschiedener Fachämter erforderlich. Die Bearbeitungszeit kann deshalb bis zu 2 Wochen andauern.