Amt31 - Standesamt

standesamt@freising.de

Group booking request for city tours and tours through Freising
Allgemeine Hinweise

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Bezirk (Stadtgebiet Freising oder Gemeindegebiet Langenbach) das Kind geboren ist, von Privatpersonen mündlich oder schriftlich, von Einrichtungen schriftlich angezeigt werden. Totgeborene Kinder müssen spätestens am dritten Werktag angezeigt sein.

Wenn das Kind im Klinikum Freising geboren wurde, übernimmt diese die Geburtsanzeige.
 

Datenschutzerklärung

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Freising übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Freising weitergeleitet.

 

>>>Datenschutzerklärung Stadt Freising

 

Hinweis: der betroffene Kontakt (Fachamt / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

1. Elternteil
2. Elternteil
Informationen zum Kind

Wann und wo wurde das Kind geboren?

Erklärung über die Vornamen des Kindes
Urkunden

Nach Antragstellung erhalten Sie automatisch 3 Ausfertigungen der Geburtsurkunden per Post:

1. Für die Krankenkasse

2. Zur Beantragung von Kindergeld

3. Zur Beantragung von Elterngeld

Falls Sie weitere Geburtsurkunden beantragen möchten, können Sie dies über das Bürgerserviceportal der Stadt Freising tun.