Amt31 - Standesamt

standesamt@freising.de

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Allgemeine Hinweise

Eine ordnungsgemäße ausländische Sterbeurkunde gilt als Nachweis des Sterbefalles.

Es besteht aber keine Pflicht zur Nachbeurkundung!

Die Nachbeurkundung eines Sterbefalles ist möglich, wenn die verstorbene Person durch Abstammung, Einbürgerung oder Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.

 

Zuständig ist:

1.    Das Standesamt, in dessen Amtsbezirk die verstorbene Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte.
2.    Bestand nie ein Wohnsitz in Deutschland, das Standesamt, in dessen Amtsbezirk die antragstellende Person wohnt oder zuletzt wohnte.

 

Antragsberechtigt sind Eltern oder Kinder der verstorbenen Person oder die Person, die mit der*dem Verstorbenen zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet oder verpartnert war.

Datenschutzerklärung

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Freising übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Freising weitergeleitet.

 

>>>Datenschutzerklärung Stadt Freising

 

Hinweis: der betroffene Kontakt (Fachamt / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Informationen zum Antragsteller

(Antragsteller*innen sind die, den Antrag unterzeichnenden Personen)

Verstorbene Person

Ich beantrage den Tod folgender Person zu beurkunden und mache zur Beurkundung – bezogen auf den Zeitpunkt des Sterbefalles – folgende Angaben:¹

Die Nachbeurkundung eines Sterbefalles ist möglich, wenn die verstorbene Person durch Abstammung, Einbürgerung oder Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.

Letzte Meldeanschrift:

Informationen zum Sterbefall und Ort
Letzter Ehegatte/ Lebenspartner
Freiwillige Angaben

Die folgenden Angaben werden gem. § 168 a Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sowie § 4 der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV) erhoben (freiwillige Angabe).

Bei mehr als einem minderjährigen Kind, können Sie durch klicken des Plus (+) Symbols weitere Felder hinzufügen.

Dokumente

Beizufügen sind im Original oder in beglaubigter Kopie:

Von den Urkunden in nicht deutscher Sprache sind zusätzlich von einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefertigte Übersetzungen beizufügen. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist (§ 38 Personenstandsverordnung).

Durch Klick auf das Plus (+) Symbols, können Sie weitere Uploadfelder hinzufügen.

Für das Nachreichen von fehlenden Dokumenten erhalten Sie nach Antragstellung einen Link für die sichere Übermittlung von Dokumenten per E-Mail. Ohne die fehlenden Unterlagen kann der Antrag nicht weiter bearbeitet werden.

Sonstiges

Nach Antragstellung erhalten Sie automatisch 2 Ausfertigungen der Sterbeurkunden per Post:

1. Für die Krankenkasse

2. Für die Rentenkasse

Falls Sie weitere Sterbeurkunden beantragen möchten, können Sie dies über das Bürgerserviceportal der Stadt Freising tun.