Amt 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

strassenverkehrsamt@freising.de

 

Antrag auf Einrichtung einer Halteverbotszone

nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wegen Umzug

Allgemeine Hinweise

Das Aufstellen eines Haltverbots darf nur durch geschulte Dienstleister, Fachfirmen, Bauunternehmen usw. für die Gewährleistung einer Parkmöglichkeit, beispielsweise bei einem Umzug, Filmaufnahmen oder Baumaßnahmen erfolgen. Die Haltverbote müssen spätestens am dritten Tag (72 Stunden) vor dem geplanten Gültigkeitsdatum/-zeit aufgestellt werden.

 

Tipps bei Umzügen:

Prüfen Sie, ob Sie die Anfahrtszone selbst freihalten können, indem Sie Ihr eigenes Fahrzeug dort abstellen und die Lücke „reservieren“, bis der Möbelwagen kommt. Die wichtigen Hinweise zur Beantragung gelten sowohl für den schriftlichen Antrag als auch für die Beantragung über das Online-Portal.

 

Wichtige Hinweise sowie benötigte Unterlagen: 

  • Das beantragte Haltverbot ist zu befristen.
  • Die maximal mögliche Dauer beträgt für Umzüge: 3 Kalendertage, für Film- oder Fernsehaufnahmen: 7 Kalendertage, für Baustellenbelieferung: 365 Kalendertage.
  • Des Weiteren wird eine Handskizze/Lageplan mit genauen Angaben zu Position und Länge des Haltverbots benötigt.
  • Nachweis RSA-Schulung

Fristen:

Die Bearbeitung Ihres Antrages kann je nach Umfang der Sperrung ca. 14 Tage dauern.


Kosten:

Die Kosten der Anordnung auf verkehrsregelnde Maßnahmen richten sich nach der Nr. 261 des Gebührentarifs der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST). Diese betragen je nach Umfang und Dauer der Sperrung zwischen 30,00 € und 295,00 €.

 

Was passiert nach der Online-Antragstellung: 

 

Nachdem Sie Ihren Antrag / Ihre Anträge sowie alle notwendigen Anlagen und Dokumente eingereicht haben, prüfen wir die eingereichten Unterlagen und setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung. Bei zu kurzfristigen und zu verspäteten Anträgen können wir keine rechtzeitige Bearbeitung garantieren. Bitte beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung deshalb bitte möglichst frühzeitig.

Datenschutzerklärung

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The data is transmitted to the Freising City Council in encrypted form.

 

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Link: Privacy Policy Freising City Council

 

Note: The affected contact (specialist office / contact person) will be automatically informed about this application when the form is sent.

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Organisationsbezogene Daten
Antragsteller
verantwortlicher Ansprechpartner für den Halteverbotsbereich
Antragsdaten

Ich/Wir beantragen den Erlass der Einrichtung einer Halteverbotszone. 


Halteverbot


Wie geht es weiter?

Die Genehmigungsbehörde holt gem. VwV-StVO bei der Polizei, Straßenbaulastträger und bei Notwendigkeit Busunternehmen, etc. eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag ein.
Nach Zugang der notwendigen Stellungnahme und Auswertung dieser, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen schriftlich einen Bescheid.

 

Die Bearbeitung Ihres Antrages wird je nach Umfang der Sperrung ca. 14 Tagen dauern.

Es wird hiermit versichert, dass der Antragssteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Ereignen sich Verkehrsunfälle, die durch diese Maßnahme bedingt sind und mit ihnen im ursächlichen Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.

Wie wollen Sie die Antwort / die Entscheidung / den Bescheid zugestellt bekommen?

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