Der Plan soll folgendes enthalten:
a) Den Straßenabschnitt
b) Die im Zuge des Abschnitts bereits stehenden
c) Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen und Anlagen
d) die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle
e) die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsührung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
f) Angaben darüber, welche Beschilderung nach Arbeitsschluss, an Sonn- und Feiertagen und bei Nacht vorgesehen ist (bei automatisch arbeitenden Lichtzeichenanlagen auch den Phasenablauf)