Amt 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

strassenverkehrsamt@freising.de

 

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

für Arbeiten im Straßenraum nach §45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Hinweise zur Nutzung des Formulars

Mit dem Button "zwischenspeichern" in der Kopfzeile dieses Formulars können Sie bereits ausgefüllte Felder mit einer Datenaustauschdatei (*.xml) sichern. Die Datei wird in den Download-Ordner Ihres Rechners heruntergeladen.

 

Diese Datei können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder hochladen und das Ausfüllen des Formulars fortsetzen.

 

WICHTIG: Falls sich sich bereits mit der BayernID oder den ELSTER Unternehmenskonto angemeldet haben, müssen Sie sich bei der Fortsetzung wiederholt damit anmelden. Bereits hochgeladene Anhänge werden nicht gespeichert und müssen nochmals hochgeladen werden.

Allgemeine Hinweise

Vor Beginn von Arbeiten (Aufstellung eines Krans, eines Containers, eines Gerüsts, einer Hebebühne oder Verlegung von Leitungen bzw. Hausanschlüssen) auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen müssen die Unternehmer / die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans (ggf. Regelplan) einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung stellen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Lageplan
  • Verkehrszeichenplan
  • Regelplan
  • Umleitungs- und Beschilderungsplan 

Die Pläne sollten folgende Angaben enthalten:

  • den Straßenabschnitt
  • die im Zuge des Abschnitts bereits stehenden Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen und -anlagen
  • die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle
  • die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Fristen:


Die Bearbeitung Ihres Antrages kann je nach Umfang der Sperrung zwischen 14 Tagen und 4 Wochen dauern. Insbesondere ist bei einer geplanten Vollsperrung einer Straße eine ausreichende Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen einzuhalten, um eventuelle Verlegungen des ÖPNV realisieren bzw. mit anderen Maßnahmen abstimmen zu können. Bitte beachten Sie dies bei der Antragsstellung!

 

Kosten:


Die Kosten der Anordnung auf verkehrsregelnde Maßnahmen richten sich nach der Nr. 261 des Gebührentarifs der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST). Diese betragen je nach Umfang und Dauer der Sperrung zwischen 30,00 € und 295,00 €. 

 

Eventuell entstehenden Sondernutzungsgebühren (für Sondernutzungsflächen, Kräne, Container, Gerüste usw.) werden separat berechnet und richten sich nach § 14 Abs. 1 und 2 der Sondernutzungssatzung der Stadt Freising i. d. F. der Bek. vom 24.03.2017 i. V. m. § 1 Abs. 1 Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Freising i. d. F. der Bek. vom 24.03.2017 und dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis bzw. Gebührennummer.

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Organisationsbezogene Daten
Antragsteller
Adresse
Auftraggeber/Bauherr
verantwortlicher Bauleiter für die Baustelle
verantwortlicher Ansprechpartner nach der Arbeitszeit
Beauftragter für Störungsbeseitigung/Verkehrssicherung
Antragsdaten

Ich/Wir beantragen

den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Durchführung nachstehend bezeichneter Maßnahmen.




Benutzbar bleibende Verkehrsflächen:

Die vorgeschriebenen Restbreiten für Gehwege (1m) und/oder Fahrbahnen (2,75m innerorts, 3m außerorts bei halbseitiger Sperrung, 5,50m bei Vorbeileiten des Verkehrs)

Es wird hiermit versichert, dass der Antragssteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Ereignen sich Verkehrsunfälle, die durch diese Maßnahme bedingt sind und mit ihnen im ursächlichen Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.

Wie geht es weiter?

Die Genehmigungsbehörde holt gem. VwV-StVO bei der Polizei, Straßenbaulastträger und bei Notwendigkeit Busunternehmen, etc. eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag ein.
Nach Zugang der notwendigen Stellungnahme und Auswertung dieser, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen schriftlich einen Bescheid.

 

Die Bearbeitung Ihres Antrages kann je nach Umfang der Sperrung zwischen 14 Tagen und 4 Wochen dauern. 

Die Antragskopie für Ihre Unterlagen:

Hier haben Sie die Möglichkeiten auszuwählen ob Sie den Ausdruck des Formulars automatisch als PDF-Download bekommen oder ob Sie sich das ausgefüllte Formular per PDF-Anhang in einer E-Mail senden lassen möchten.

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