Amt 22 - Steueramt

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Zweitwohnungssteuer: Antrag auf Steuerbefreiung bzw. Reduzierung

Allgemeine Hinweise

Die Stadt Freising benötigt Ihre Daten, um eine Zweitwohnungssteuerpflicht bzw. einen Befreiungstatbestand prüfen und festsetzen zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die Zweitwohnungsteuer geschätzt bzw. ein Antrag auf Befreiung abgelehnt werden. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) i. V. m. der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in Freising vom 04.12.2012 bzw. auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.

Ihre Daten werden dafür erhoben, um die Voraussetzungen

  • zum Vorliegen einer Zweitwohnungsteuerpflicht
  • zum Vorliegen evtl. Befreiungsvoraussetzungen von der Zweitwohnungsteuer
  • zur Durchführung der Zweitwohnungsbesteuerung

zu prüfen bzw. zu schaffen.

 

Ihre personenbezogenen Daten werden ggf. weitergegeben an die Stadtkasse Freising zur Steuererhebung und Steuervollstreckung, an das Finanzamt zur Einkommensermittlung, an andere Einwohnermeldeämter zur Wohnortüberprüfung bzw. an Vermieter zur Ermittlung / Verifizierung der Mietangaben.

 

Der Antrag muß spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres im Steueramt Freising vorliegen.

Datenschutzerklärung

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Freising übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Freising weitergeleitet.

 

>>>Datenschutzerklärung Stadt Freising

 

Hinweis: der betroffene Kontakt (Fachamt / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

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  • further communication by phone or mail
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Allgemeine Angaben

Wohnadresse in Freising


Ehe- / Lebenspartner

Einkünfte im Steuerjahr 1884
Positive Einkünfte gem. § 2 Abs. 1, 2 und 5a Einkommensteuergesetz (EStG) im Jahr 1884

Bitte folgende Nachweise anfügen:

Ich/Wir war(en) im Jahr 1884 Schüler/in bzw. Student/in
Keine positiven Einkünfte gem. § 2 Abs. 1, 2 und 5a Einkommensteuergesetz (EStG) im Jahr 1884
Sonstiges:
Ich/Wir bestätige/n hiermit die Richtigkeit meiner/unserer Angaben.

Hinweis: Der Tatbestand der Abgabenhinterziehung gem. Art. 14 ff Kommunalabgabengesetz (KAG) liegt vor, wenn der Steuerpflichtige der Körperschaft, der die Abgabe zusteht, über abgabenrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die Körperschaft, der die Abgabe zusteht, pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile erlangt. Es handelt sich hierbei um eine Straftat und bereits der Versuch ist strafbar (Art. 14 Abs. 2 KAG).

Wie wollen Sie die Antwort / die Entscheidung / den Bescheid zugestellt bekommen?

Hinweis: für den Versand per E-Mail ist die Angabe Ihrer E-Mail Adresse notwendig. Sie erhalten von uns in Kürze eine E-Mail, mit welcher Sie gebeten werden, diese E-Mail-Adresse zu bestätigen.

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden können Sie das Antragsformular für Ihre Unterlagen herunterladen. Ihr eingereichtes Formular wird bei uns geprüft und verarbeitet. Sollten Unterlagen fehlen, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.