Amt 22 - Steueramt

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Erklärung zur Zweitwohnungssteuer

Allgemeine Hinweise

Ihre Angaben werden zur Veranlagung der Zweitwohnungsteuer benötigt. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung ist die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Freising vom 04.12.2012 (Amtsblatt Nr. 34 vom 11.12.2012) sowie Art. 15, 16 und 17 des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Sie sind zur Auskunft verpflichtet. Die Verpflichtung, über Dritte Angaben zu machen, ergibt sich aus §93 der Abgabenordnung.

Datenschutzerklärung

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Freising übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Freising weitergeleitet.

 

>>>Datenschutzerklärung Stadt Freising

 

Hinweis: der betroffene Kontakt (Fachamt / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

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  • pre-filling of the form with the relevant personal information from the data stored in the citizen account
  • when authenticating with eID (AusweisApp), no need to print out or sign

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Finanzadresse FAD
Angaben zur Person

Hauptwohnung


ggf. gesetzlicher Vertreter

Angaben zur Zweitwohnung in Freising

Bei der Wohnung handelt es sich um:

Die Zweitwohnung wird unterhalten wegen:
Zweitwohnung von Verheirateten:

Ehepartner und Anschrift der gemeinsamen ehelichen Wohnung

in der Zweitwohnung leben:

Neben mir leben noch folgende Personen in der Wohnung:

Miet- /Eigentumsverhältnis
Zweitwohnung, für die eine angemessene Miete / Pacht / sonstiges Entgelt gezahlt wird

die Kaltmiete (Pacht / Entgelt) beträgt monatlich:

Zweitwohnung, für die keine Miete / Pacht / sonstiges Entgelt gezahlt wird oder welche verbilligt überlassen wird



weitere Anlagen:
Wie wollen Sie die Antwort / die Entscheidung / den Bescheid zugestellt bekommen?

Hinweis: für den Versand per E-Mail ist die Angabe Ihrer E-Mail Adresse notwendig. Sie erhalten von uns in Kürze eine E-Mail, mit welcher Sie gebeten werden, diese E-Mail-Adresse zu bestätigen.

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden können Sie das Antragsformular für Ihre Unterlagen herunterladen. Ihr eingereichtes Formular wird bei uns geprüft und verarbeitet.
Sollten Unterlagen fehlen, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.