Amt 22 - Steueramt
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Erklärung zur Zweitwohnungssteuer
Ihre Angaben werden zur Veranlagung der Zweitwohnungsteuer benötigt. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung ist die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Freising vom 04.12.2012 (Amtsblatt Nr. 34 vom 11.12.2012) sowie Art. 15, 16 und 17 des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Sie sind zur Auskunft verpflichtet. Die Verpflichtung, über Dritte Angaben zu machen, ergibt sich aus §93 der Abgabenordnung.
Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Freising übermittelt.
Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Freising weitergeleitet.
>>>Datenschutzerklärung Stadt Freising
Hinweis: der betroffene Kontakt (Fachamt / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert.
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Hauptwohnung
ggf. gesetzlicher Vertreter
Ehepartner und Anschrift der gemeinsamen ehelichen Wohnung
auslassen wenn nicht zutreffend
z.B. ein eigenes Zimmer
Neben mir leben noch folgende Personen in der Wohnung:
bitte Ehe / Lebenspartner mit * kennzeichnen
bei Wohngemeinschaften ggf. nur Name und Vorname angeben
die Kaltmiete (Pacht / Entgelt) beträgt monatlich:
einfache Wohnung (z.B. keine Zentralheizung, Bad, nicht gefliest)
mittlere Wohnung, Regelfall (z.B. Zentralheizung, Bad gefliest, Isolierverglasung, ggf. kleiner Balkon)
gehobene Wohnung (z.B. hochwertige Fußbodenbeläge, Fußbodenheizung)
Miete ohne Heiz- und Nebenkosten, soweit Ihnen eine Angabe möglich ist
weitere Nachweise, Bescheinungen, Urkunden, usw.
Hinweis: für den Versand per E-Mail ist die Angabe Ihrer E-Mail Adresse notwendig. Sie erhalten von uns in Kürze eine E-Mail, mit welcher Sie gebeten werden, diese E-Mail-Adresse zu bestätigen.
Nach dem Absenden können Sie das Antragsformular für Ihre Unterlagen herunterladen. Ihr eingereichtes Formular wird bei uns geprüft und verarbeitet. Sollten Unterlagen fehlen, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.