Amt 22 - Steueramt

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An- / Abmeldung Hundesteuer

Allgemeine Hinweise

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in Freising vom 13.12.2021 bzw. aus der Abgabenordnung (AO) i. V. m. Art. 13 KAG. Die Stadt Freising benötigt Ihre Daten, um eine Hundesteuerpflicht bzw. einen Steuerfreiheitstatbestand prüfen und festsetzen zu können.


Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die Hundesteuer geschätzt bzw. ein Antrag auf Steuerfreiheit abgelehnt werden.


Kampfhunde der Kategorie 1 und 2 und Mischlinge dieser Art sind gemäß der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer vom 13.12.2021 grundsätzlich zuerst beim Ordnungsamt der Stadt Freising anzumelden.


Die Hundesteuersatzung der Stadt Freising (>>>hier nachzulesen) sieht verschiedene Steuerbefreiungs- bzw. Ermäßigungsgründe vor. Vergünstigungen können erst nach Vorlage der entsprechenden Nachweise gewährt werden.

Datenschutzerklärung

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Freising übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Freising weitergeleitet.

 

>>>Datenschutzerklärung Stadt Freising

 

Hinweis: der betroffene Kontakt (Fachamt / Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

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Ihre persönlichen Daten
Angaben zum Hund
Liegen Gründe für eine Steuerermäßigung oder -befreiung vor?
Angaben zur Hundehaltung
Angaben zur Abmeldung
Bemerkungen:
Wie wollen Sie die Antwort / die Entscheidung / den Bescheid zugestellt bekommen?

Hinweis: für den Versand per E-Mail ist die Angabe Ihrer E-Mail Adresse notwendig. Sie erhalten von uns in Kürze eine E-Mail, mit welcher Sie gebeten werden, diese E-Mail-Adresse zu bestätigen.

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden können Sie das Antragsformular für Ihre Unterlagen herunterladen. Ihr eingereichtes Formular wird bei uns geprüft und verarbeitet. Sollten Unterlagen fehlen, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Die Hundemarke muss Ihnen mit dem ersten Steuerbescheid per Post zugesandt werden. Befestigen Sie diese am Halsband Ihres Hundes und schon ist er auch für den städtischen Ordnungsdienst erkennbar angemeldet.

Bei einer Abmeldung erhalten Sie Ihren Aufhebungsbescheid und müssen uns nur noch die Hundemarke, falls vorhanden, zurücksenden.